Geschäftsbedingungen

AGB COSINESS COMPANY GmbH 
Nutzungsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen 
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER 
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der COSINESS COMPANY GmbH und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den Vorbenannten Gesellschaften. 
2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die COSINESS COMPANY GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG 1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von COSINESS COMPANY eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen COSINESS COMPANY und dem Gastzustande. 2. Angebote von COSINESS COMPANY in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. COSINESS COMPANY steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen. 
3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich COSINESS COMPANY vor. 
3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW) 
1. Erst mit der Zahlung des Gastes an COSINESS COMPANY liegt eine unbedingte Reservierung vor. Diese können durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt COSINESS COMPANY einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält COSINESS COMPANY den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspätete Stornierung. COSINESS COMPANY hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Risiken anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann COSINESS COMPANY den Abzug für Ersatzinvestitionen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. 
2. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung gemäß §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, zu leisten. 
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE 
1. Es gelten die von COSINESS COMPANY zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten. 
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG 
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen. 
2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. 
3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert. 
4. COSINESS COMPANY behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt COSINESS COMPANY hierzu ausdrücklich. 
5. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder per E-Mail erhält. 
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN 
1. Ein reserviertes Apartment steht dem nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung. 
2. Die von COSINESS COMPANY zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an COSINESS COMPANY, einem von COSINESS COMPANY genannten Dritten oder an dem durch COSINESS COMPANY durch Beschilderung und/oder Nachricht angezeigten Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00 €. COSINESS COMPANY ist weiterhin geeigneter Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen COSINESS COMPANY und dem Gast vereinbart werden. Wenn COSINESS COMPANY dem Late Check-out zustimmt, ist COSINESS COMPANY berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist COSINESS COMPANY berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise von mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn COSINESS COMPANY zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiteren entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten. 
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen COSINESS COMPANY und dem Gast vereinbart werden. Wenn COSINESS COMPANY dem Early Check-in zustimmt, ist COSINESS COMPANY berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen frühen Check-in kann der Gast nicht herleiten. 
7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch COSINESS COMPANY ausgewiesenen Preisen. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen COSINESS COMPANY nicht zulässig. In diesen Fällen ist COSINESS COMPANY berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. 
2. Die Nutzung der Wohnungen von COSINESS COMPANY zu anderen Zwecken als der Beherbergung wird ausdrücklich untersagt. Darunter fallen insbesondere gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. COSINESS COMPANY behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen. 
8. HAFTUNG VON COSINESS COMPANY 
1. COSINESS COMPANY haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenso haftet COSINESS COMPANY für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von COSINESS COMPANY beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet COSINESS COMPANY nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Eine Pflichtverletzung von COSINESS COMPANY steht seinem gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen. 
2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von COSINESS COMPANY wird COSINESS COMPANY auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, ihm beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaigen Schaden geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, COSINESS COMPANY unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. 
3. COSINESS COMPANY haftet für eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber COSINESS COMPANY eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit COSINESS COMPANY. Ansonsten ist eine Haftung von COSINESS COMPANY für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen. 
4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch COSINESS COMPANY zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für COSINESS COMPANY. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestelltem Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet COSINESS COMPANY ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Offensichtliche Schäden müssen unbedingt vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. COSINESS COMPANY haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. 
5. Jegliche Ansprüche gegenüber COSINESS COMPANY verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch COSINESS COMPANY sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht. 6. COSINESS COMPANY übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von COSINESS COMPANY. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. COSINESS COMPANY verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung. 
9. KAUTION 
1. Zur Absicherung aller Ansprüche von COSINESS COMPANY gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist COSINESS COMPANY berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen folgende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast einzuziehen: 
2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€. 
3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises. 
4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist COSINESS COMPANY berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung zu ergreifen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat COSINESS COMPANY dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist COSINESS COMPANY zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird. 
5. COSINESS COMPANY ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen. 
10. KUNDENDATEN 
1. COSINESS COMPANY erhebt und ermittelt E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist COSINESS COMPANY berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument beim Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste immer ein Reisepass. 
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist COSINESS COMPANY berechtigt, die Buchung zu stornieren. COSINESS COMPANY ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können. 1. Zur betrügerischen und schadhaften Buchungen setzt COSINESS COMPANY Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen . COSINESS COMPANY behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren. 
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES 
1. COSINESS COMPANY behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn a) höhere Gewalt oder andere von COSINESS COMPANY nicht zu vertretende Gelegenheiten die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) COSINESS COMPANY begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von COSINESS COMPANY und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von COSINESS COMPANY zuzurechnen ist 
1. c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; Wesentlich kann dabei jedoch nicht ausschließlich die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein 
2. d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient 
3. e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat COSINESS COMPANY den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 1. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch COSINESS COMPANY. 
3. Erfolgte eine Kündigung seitens COSINESS COMPANY wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. Aus einem Grund gemäß Ziffer 1 ist COSINESS COMPANY berechtigt, auch künftige Buchungen vorzunehmen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens COSINESS COMPANY bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen. 
12. GUTSCHEINE 
1. Ein bei COSINESS COMPANY erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von COSINESS COMPANY eingelöst werden. Bei Zahlungen mit dem Gutschein verbleibt ein Restguthaben, das bestehen bleibt und für weitere Buchungen genutzt werden kann. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen. 
13. Rauchverbot 
1. Alle Apartments von COSINESS COMPANY sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von COSINESS COMPANY ist stark untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat COSINESS COMPANY das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn COSINESS COMPANY einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, 
2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments. 
3. COSINESS COMPANY ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkt 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, 
4. In Gebäuden von COSINESS COMPANY können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst). 
14. Verbot von Partys und Versammlungen 
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von COSINESS COMPANY ist das Durchführen von Partys und Versammlungen stark untersagt. 
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat COSINESS COMPANY das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, 
1. In Wohnungen von COSINESS COMPANY können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Erkennung von übermäßiger Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von COSINESS COMPANY, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert. 
3. COSINESS COMPANY ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkt 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entsteht, COSINESS COMPANY behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten werden anfallende Kosten an den Gast weitergegeben. 
15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG 
1. Sollte es während der Beherbergung zu Schäden über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen oder wird das Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat COSINESS COMPANY Anspruch auf Schadensersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 
16. HAUSTIERE 
1. Das Mitbringen von (Haus)tieren ist in Wohnungen und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Diensthunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an COSINESS COMPANY vorzulegen. 
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist COSINESS COMPANY berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens COSINESS COMPANY in Rechnung gestellt. COSINESS COMPANY ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 
17. INSTANDHALTUNG 
1. Mit der Buchung eines Apartments von COSINESS COMPANY verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat COSINESS COMPANY dem Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung gestellt zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass COSINESS COMPANY ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, 
2. Weiterhin verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit unter Beachtung der Überprüfung und eventueller Mängel und Beanstandungen COSINESS COMPANY unverzüglich mitzuteilen. 
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von COSINESS COMPANY offengelegt. 
4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist COSINESS COMPANY verpflichtet, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom COSINESS COMPANY beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitern von COSINESS COMPANY zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren. 
18. INTERNETNUTZUNG 
1. Dem Gast wird durch COSINESS COMPANY im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden. 
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt COSINESS COMPANY auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtlichen Verstößen. 
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von COSINESS COMPANY an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber COSINESS COMPANY einzustehen. 
4. Im Übrigen behält sich COSINESS COMPANY vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren. 
20. DATENSCHUTZ 
1. Die Datenschutzbestimmungen sind unter der Homepage im Aufbau einsehbar!
21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. 
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. 
6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

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